Ein kleines Tütchen zum Geburtstag, etwas aus der eigenen Ernte für den besten Freund, ein Gramm als Dankeschön: Was sich harmlos anfühlt, ist seit der Teillegalisierung immer noch eine Straftat. Genau hier liegt das größte Missverständnis am neuen Recht.
Die kurze Antwort: Cannabis verschenken ist in Deutschland strafbar. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) verbietet in § 2 Absatz 1 jede Ab- und Weitergabe an andere Personen – ausdrücklich auch dann, wenn kein Geld fließt. Wer Cannabis verschenkt, teilt oder zum sofortigen Konsum überlässt, riskiert nach § 34 KCanG bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Legal ist die Abgabe nur innerhalb einer Anbauvereinigung.
Das Wichtigste auf einen Blick:
1. Ist Cannabis verschenken wirklich strafbar?
Ja – der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen Verkauf und Geschenk. Beides steht in derselben Vorschrift.
2. Darf der Joint in der Runde kreisen?
Formal nein: Weiterreichen gilt als „Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch" und fällt unter dasselbe Verbot.
3. Was kannst du stattdessen verschenken?
Zubehör ist völlig legal – und wird im Alltag deutlich öfter benutzt als ein einmaliges Gramm.
Ist Cannabis verschenken in Deutschland strafbar? (Stand 2026)
Ja. Seit dem 1. April 2024 gilt das Konsumcannabisgesetz, kurz KCanG. Es hat Besitz und Eigenanbau in engen Grenzen erlaubt – aber die Weitergabe ausdrücklich nicht. In § 2 Absatz 1 stehen zwei Nummern, die in der Praxis fast jede Schenkung erfassen:
- Nummer 7: verboten ist, wer „Cannabis ab- oder weitergibt".
- Nummer 8: verboten ist, wer „Cannabis zum unmittelbaren Verbrauch überlässt".
Das Wort „verkaufen" taucht dort nicht auf – und genau das ist der Punkt. Ob Geld fließt, ist für die Strafbarkeit egal. Ein Geschenk ist juristisch eine Weitergabe wie jede andere. Wer dagegen verstößt, fällt unter § 34 Absatz 1 KCanG: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
| Situation | Rechtliche Einordnung |
|---|---|
| Bis 25 g dabei haben, 50 g zu Hause | Erlaubt (§ 3 KCanG) |
| Bis 3 Pflanzen selbst anbauen | Erlaubt (§ 9 KCanG) |
| Ein Gramm verschenken | Strafbar (§ 2 Abs. 1 Nr. 7) |
| Joint weiterreichen | Strafbar (§ 2 Abs. 1 Nr. 8) |
| Für Freunde mitanbauen | Strafbar – Weitergabe bleibt Weitergabe |
| Abgabe in der Anbauvereinigung | Erlaubt im gesetzlichen Rahmen (§ 19 KCanG) |
Der zweite Klassiker: gemeinsam anbauen. Die drei Pflanzen gelten pro erwachsener Person und ausschließlich für den Eigenkonsum. Wer eine vierte Pflanze für den Mitbewohner stellt oder die Ernte aufteilt, ist wieder bei der Weitergabe – auch ohne jede Gewinnabsicht.
Darf der Joint in der Runde kreisen?
Formal nicht. Das Weiterreichen ist der Lehrbuchfall von § 2 Absatz 1 Nummer 8: Cannabis wird jemand anderem „zum unmittelbaren Verbrauch überlassen". Dass niemand etwas bezahlt und alle Beteiligten volljährig sind, ändert an der Strafnorm nichts.
In der Praxis relativiert § 35a KCanG das ein Stück weit: Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld gering ist und es um eine geringe Menge zum Eigenverbrauch geht. Das ist aber eine Ermessensentscheidung im Einzelfall – kein Freibrief und nichts, worauf du dich verlassen solltest.
Praktisch heißt das: Wer zusammen konsumieren will, dreht sich besser jeder seinen eigenen. Wie das in der Runde ohne schlechte Stimmung funktioniert, steht in unserem Beitrag zur Joint-Etikette und den ungeschriebenen Regeln beim Teilen.
Was gilt bei der Weitergabe an Jugendliche?
Hier hört jede Milde auf. § 34 Absatz 3 KCanG stuft es als besonders schweren Fall ein, wenn eine Person über 21 Jahren Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen ab- oder weitergibt. Der Strafrahmen springt dann auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Das ist kein theoretischer Paragraf: Der Jugendschutz ist der Kern der ganzen Reform. Ein „der ist ja fast 18" gibt es rechtlich nicht.
Wo ist die Abgabe von Cannabis überhaupt legal?
Es gibt genau einen legalen Weg, und der führt über die Anbauvereinigungen nach § 19 KCanG – die sogenannten Cannabis Social Clubs. Sie dürfen an ihre Mitglieder abgeben, allerdings streng reguliert: nur an eingetragene, volljährige Mitglieder, nur in gesetzlich gedeckelten Mengen, nur für den Eigenkonsum und nicht an Gäste.
Was ein Beitritt kostet, wie die Mengenbegrenzung funktioniert und was ein Mitgliedsausweis bringt, haben wir im Beitrag Cannabis Social Club: Beitritt, Kosten und Mengen aufgeschrieben.
Wie viel darfst du selbst besitzen?
Für den eigenen Besitz gelten klare Zahlen, die du kennen solltest, bevor du überhaupt über Weitergabe nachdenkst:
- 25 Gramm getrocknetes Cannabis darfst du unterwegs mit dir führen.
- 50 Gramm darfst du an deinem Wohnsitz aufbewahren – pro erwachsener Person, nicht pro Haushalt.
- 3 lebende Pflanzen gleichzeitig sind für den Eigenanbau erlaubt.
Wichtig: Diese Grenzen beziehen sich auf das Gewicht, nicht auf den Wirkstoffgehalt. Alle Details und die häufigsten Irrtümer stehen in unserem Ratgeber Wie viel Cannabis ist legal? Besitz und Eigenanbau. Wer größere Mengen zu Hause lagert, sollte sich außerdem mit richtiger Aufbewahrung beschäftigen – Licht und Luft kosten mehr Qualität als die meisten denken.
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Die gute Nachricht: Das Verbot betrifft ausschließlich die Pflanze selbst. Zubehör darfst du an Erwachsene verschenken, ohne dir Gedanken machen zu müssen – und ehrlich gesagt hält es auch länger als ein Gramm, das nach zwei Abenden weg ist.
- Aktivkohlefilter: Der Klassiker im Alltag. Unsere 6-mm-Aktivkohlefilter aus Kokosnuss-Aktivkohle kommen auf 4,77 von 5 Sternen aus 872 Bewertungen – kein Geschenk, das im Schrank verschwindet.
- Glasfilter: Wiederverwendbar statt Verbrauchsmaterial. Die Twisted Glasfilter sind das langlebigere Gegenstück und ein schönes „hält ewig"-Geschenk.
- Grinder: Das Werkzeug, das die meisten viel zu lange vor sich herschieben. Vom Vierteiler mit Pollenfach bis zum schlichten Zweiteiler ist die Auswahl groß.
- Rolling Tray: Eine feste Unterlage macht aus einem Chaos-Tisch eine Arbeitsfläche. Rolling Trays gibt es in mehreren Größen – vom Reiseformat bis zur Tischplatte.
- Joint Tube oder Case: Für alle, die etwas transportieren, ohne es zu zerbröseln. Ein Joint Tube ist luftdicht, geruchsarm und kostet dich keinen Platz in der Tasche.
- Papers: Ein Vorrat guter King-Size-Slim-Longpapers ist das unspektakulärste und meistbenutzte Geschenk auf dieser Liste.
- Special Edition als Set: Wer etwas hermachen soll, kombiniert Filter, Papers und Tray aus einer Special Edition zu einem farblich stimmigen Set.
Warum das aus unserer Sicht die bessere Wahl ist: Ein Geschenk, das jemand täglich in der Hand hat, erinnert länger an dich als etwas, das in einer halben Stunde verbrannt ist. Und es bringt niemanden in eine Situation, in der er sich rechtfertigen muss.
Häufige Fragen zu Cannabis verschenken
Ist es strafbar, Cannabis zu verschenken?
Ja. § 2 Absatz 1 Nummer 7 KCanG verbietet jede Ab- und Weitergabe von Cannabis, unabhängig davon, ob eine Gegenleistung fließt. Ein Geschenk wird rechtlich genauso behandelt wie ein Verkauf. Nach § 34 Absatz 1 KCanG droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Legal ist die Abgabe nur innerhalb einer Anbauvereinigung nach § 19 KCanG.
Darf ich meinem volljährigen Partner etwas abgeben?
Nein. Das Gesetz macht keine Ausnahme für Partner, Familie oder den gemeinsamen Haushalt. Auch zwischen zwei Erwachsenen, die zusammenwohnen, gilt die Weitergabe als verboten. Die Besitzgrenzen von 25 und 50 Gramm gelten pro Person – jeder darf besitzen, was ihm gehört, aber niemand darf es einem anderen überlassen.
Was passiert, wenn ich einen Joint weiterreiche?
Weiterreichen ist ein „Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch" nach § 2 Absatz 1 Nummer 8 KCanG und damit strafbar. In der Praxis kann die Staatsanwaltschaft nach § 35a KCanG von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld gering ist und es um eine geringe Menge zum Eigenverbrauch geht. Ein Anspruch darauf besteht aber nicht.
Darf ich für Freunde mitanbauen?
Nein. Die drei erlaubten Pflanzen gelten pro erwachsener Person und ausschließlich für den Eigenkonsum. Wer zusätzliche Pflanzen für andere zieht oder die eigene Ernte aufteilt, begeht eine Weitergabe – auch ohne Gewinnabsicht. Für den gemeinsamen Anbau ist ausschließlich die Anbauvereinigung vorgesehen.
Welche Strafe droht bei Weitergabe an Minderjährige?
Deutlich mehr als im Normalfall. § 34 Absatz 3 KCanG wertet es als besonders schweren Fall, wenn eine Person über 21 Jahren Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen weitergibt. Der Strafrahmen liegt dann bei Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Jugendschutz ist der Kern des Gesetzes und wird entsprechend streng gehandhabt.
Was kann ich stattdessen legal verschenken?
Zubehör ist uneingeschränkt legal: Aktivkohlefilter, Glasfilter, Grinder, Rolling Trays, Tubes, Papers oder ein farblich abgestimmtes Set aus einer Special Edition. Der praktische Vorteil gegenüber einem Gramm liegt auf der Hand – Zubehör wird über Monate benutzt und bringt den Beschenkten in keine rechtlich heikle Lage.
Fazit
Die Teillegalisierung hat den Besitz entkriminalisiert, nicht das Teilen. Wer das verwechselt, verschenkt im Zweifel ein Ermittlungsverfahren mit. Wenn du jemandem eine Freude machen willst, greif zu Zubehör: Ein guter Grinder, ein Vorrat Aktivkohlefilter oder ein wiederverwendbarer Glasfilter sind legal, alltagstauglich und deutlich langlebiger als das, was du eigentlich vorhattest – das ganze Zubehör-Sortiment findest du in einer Übersicht.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung der Rechtslage (Stand September 2026) und keine Rechtsberatung. Im Zweifel wendest du dich an eine Anwältin oder einen Anwalt für Strafrecht.















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